BUND-Kreisgruppe Essen

"Stellung nehmen"

Der BUND als anerkannte Naturschutzvereinigung

Am 11. Mai 2019 startete die Veranstaltungsreihe „Stellung nehmen“: Eine Fortbildungsreihe zusammen mit dem NABU Ruhr (Naturschutzbund e. V.) und der LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.) mit dem Ziel, das Recht der Verbände zu Stellungnahmen inhaltlich und personell in Essen zu stärken. „Wie wurde, was ist und wer bestimmt, was sein wird?“ beschäftigte die Teilnehmenden in verschieden Bezügen, z. B. zum Planungsrecht, der Eingriffsregelung, des Arten- und Bodenschutzes, der Wasserwirtschaft, von Klima und Klimaanpassungen – siehe Fortbildungsreihe). Inhaltlich so gestärkt ist daraus nun eine engagierte Arbeitsgemeinschaft geworden, die zukünftig kontinuierlich im Sinne kompetenter Stellungnahmen mitwirken will.

Bei Interesse an einer Mitarbeit bei der AG "Stellung nehmen" oder Fragen wenden Sie sich an stellungnehmen(at)bund-essen.de.
Die AG tagt immer am 1. Donnerstag im Monat.

Um was geht es?

Der BUND ist eine sogenannte „anerkannte Vereinigung des Umwelt- und Naturschutzes“ und hat als solche Mitwirkungsrechte an unterschiedlichen Verwaltungsentscheidungen. So wird der BUND beispielsweise an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung und der Bauleitplanung beteiligt und hat spezielle Mitwirkungsrechte bei Verfahren im Naturschutz. Im – eher seltenen – besonderen Streitfall kann der BUND mit der sogenannten „Verbandsklage“ sogar als Sachwalter von Natur und Umwelt den Rechtsweg beschreiten und gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn diese gegen Umwelt- oder Naturschutzvorschriften verstoßen.

Die Voraussetzungen der Anerkennung sind in § 3 Abs. 1 UmwRG geregelt. Auch Naturschutzvereinigungen, die lediglich lokal tätig sind, können anerkannt sein. Die besonderen Mitwirkungsrechte gemäß § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und § 66 Abs. 1 und § 67 Landesnaturschutzgesetz NRW bleiben hingegen landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen vorbehalten. Zu diesen zählen in NRW neben dem BUND auch die „Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW“ (LNU) und der „Naturschutzbund Deutschland NRW“ (NABU).

Die drei Verbände betreiben gemeinsam ein Landesbüro, das seit 1982 die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände in Nordrhein - Westfalen koordiniert und den Mitgliedern der Naturschutzverbände fachliche Beratung und Unterstützung anbietet. Somit ist das Landesbüro auch der zentrale Ansprechpartner für Verwaltungen und Planungsträger bei sämtlichen Vorhaben und Planungen, die mit Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände stattfinden. Das Landesbüro nimmt im Auftrag der Naturschutzverbände Verfahrensunterlagen entgegen und gewährleistet die Weiterleitung der Unterlagen und Informationen an die von den Verbänden bevollmächtigten Vertreter*innen in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Weitergehende Informationen finden sich auf den Seiten des Landes NRW und denen des Landesbüros. Die Rundschreiben des Landesbüros informieren aktuell und praxisbezogen über fachliche und rechtliche Neuerungen, die für die Verbandsbeteiligung von Bedeutung sind.