BUND-Kreisgruppe Essen

Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Essen: BUND Essen und NABU Ruhr schließen sich der Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe an

27. September 2023

„Die wiederholte Auflistung von Analysen und Abstimmungen im Maßnahmenpaket scheint einzig und allein das Ziel zu verfolgen, den Umfang des Maßnahmenpakets aufzuplustern.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kritisch zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Essen Stellung bezogen, dem sich der BUND Essen und der NABU Ruhr inhaltlich anschließen. Fazit: Die „Grüne Hauptstadt Europas“ verliert wieder einmal zu viele Worte für zu wenig Inhalt, erweckt einen oberflächig schönen Schein angesichts des trüben Seins.

Anlass der Fortschreibung: Scheitern der Maßnahmen

Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 µg/m³ und wird seit 13 Jahren beidseitig der Kruppstraße auf Höhe der A 40 unzulässig überschritten. Der nun vorgelegte Entwurf zum Luftreinhalteplan sieht Maßnahmen vor, die im Jahr 2024 soeben noch eine Einhaltung des entsprechenden Grenzwertes ermöglichen können. Maßnahmen für 2023 sind gar nicht vorgesehen. Als einzige von zahlreichen beschriebenen Maßnahmen kommt einer geplanten Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 40 ein zumindest rechnerischer Effekt auf die Luftqualität zu, nimmt die DUH an.

Kein Zufall, reihen sich bei den zahlreichen anderen „Maßnahmen“ doch Absichtserklärungen, Prüfaufträge und Sachstandsanalysen aneinander. Teilweise sind dies durchaus lobenswerte Absichten und Ziele, aber eben keine Maßnahmen und schon gar nicht Gegenstand eines Luftreinhalteplanes, worauf die DUH die Bezirksregierung immer wieder hinweisen muss: Man möge konkret und verbindlich werden und das Schwätzen lassen.

Das wissen sicher auch die Bezirksregierung und Stadt Essen.
Warum also wieder seitenweise Politlyrik statt klarer Worte? Essen packt es nicht!

Im Fazit führt die DUH aus: „Angesichts des insgesamt überschaubaren Ambitionsniveaus steht eine Grenzwerteinhaltung im Jahr 2023 endgültig außer Reichweite. … Im Sinne einer weiteren Verbesserung die Luftqualität werden die Möglichkeiten der großflächigen Anordnung von Tempo 30 sowie einer umfassenden Parkraumbewirtschaftung ausgeblendet. Auch die Pläne zum Ausbau und zur Förderung von ÖPNV und Radverkehr bleiben weit hinter denen vergleichbarer Städte zurück. Darüber hinaus lässt der Planentwurf sämtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung … vermissen.“

Bedauerlich, dass die örtliche Presse sich zwar mit der Frage der Überschreitung der Grenzwerte intensiv befasst hat (NRZ vom 08.09.2023), nicht jedoch mit dem von der DUH bemängelten politischen Aspekt des Planes: Dies ist der in fast allen Konzepten und konzeptionellen Papieren der Stadt deutlich werdenden Mangel an konfliktbehafteten Ambitionen und ehrlicher, selbstkritischer Sachdarstellung verbunden mit einem Übermaß an großen Worten und Ankündigungen. Einige Aspekte finden sich als unsere Highlights in der nachfolgenden Liste.

Einige klare Worte der DUH

Einige Highlights aus der Stellungnahme der DUH an die Bezirksregierung Düsseldorf:

  1. „Die Prüfung einer Maßnahme ist keine Maßnahme im Sinne eines Luftreinhalteplans.“ (zur Maßnahme E.78 Optimierung des Verkehrsflusses)
  2. „Eine Analyse der aktuellen Situation ist keine Maßnahme im Sinne der Luftreinhalteplanung, sondern die notwendige Grundlage für eine effektive Maßnahmenplanung.“ (zur Maßnahme E.79 Analyse der Verkehrsmenge)
  3. „Die widerholte Auflistung von Analysen und Abstimmungen im Maßnahmenpaket scheint einzig und allein das Ziel zu verfolgen den Umfang des Maßnahmenpakets aufzuplustern.“  (zur Maßnahme E.81 Abstimmungsgespräche)
  4. „Eine Maßnahme, bei der noch nicht mal die Bewertung der verkehrlichen Machbarkeit vorgenommen wurde, stellt jedoch keine Maßnahme im Sinne einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung dar.“ (zur Maßnahme E.83 Verlängerung der U-Bahnlinien U 11 und U 17)
  5. „Warum die Einrichtung einer einzelnen P&R-Anlage jedoch eine so lange Zeit in Anspruch nehmen soll ist nicht ersichtlich. Eine Maßnahme, deren Fertigstellung erst für Ende 2025 geplant ist, stellt keine Maßnahme im Sinne einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung dar.“ (zur Maßnahme E.84 P & R-Anlagen)
  6. „Die alleinige Ausweisung einer Straße mit erheblichem Kfz-Verkehr als Fahrradstraße ohne jegliche begleitende Maßnahme um den Kfz-Verkehr zu reduzieren hat keinerlei positiven Effekt für den Radverkehr.“ (zur Maßnahme E.89 Förderung des Radverkehrs, Modal Split)
  7. „Inwiefern eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen zu einer Reduktion der NO2-Belastung führen soll, ist nicht ersichtlich.“ (zur Maßnahme E.94 Förderung der Solarenergie)
  8. „Diese Maßnahme erschöpft sich in einer Bestandsanalyse über bestehende Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern ohne auch nur einen Ausbaupfad zu skizzieren.“ (zur Maßnahme E.95 Photovoltaikanlagen auf stadteigenen Gebäuden)

Die Stellungnahme der DUH als Ganzes kann hier nachgelesen werden.

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