BUND-Kreisgruppe Essen

Stellungnahme der AG Wasser zur Entnahme von Grundwasser

05. März 2023

Die Firma Schloss-Quelle (Mellis) GmbH beantragt Grundwasserentnahme aus acht Brunnen in Essen-Borbeck

(Quelle: Google Maps/Martin Kaiser)

Die AG Wasser hat sich mit dem Antrag der Fa. Schloss-Quelle (Mellis) GmbH zur Grundwasserentnahme beschäftigt, die Antragsunterlagen gesichtet und bewertet.

Grundsätzlich befürworten wir eine regionale Vermarktung von Mineralwasser, wenn Sie unsere natürlichen Grundlagen nicht be-, bzw. überlastet. Letztlich haben wir in unserer eingereichten Stellungnahme dazu in der Sache einen Grundwasserpegel zwischen Brunnen 8 und Bachlauf Schmalenbecke angeregt, um bei der langen Laufzeit von 30 Jahren zu gewährleisten, dass bei einer Entnahme von Grundwasser keine grundwasserabhängigen Biotope beeinträchtigt werden. Die beantragte Grundwassermenge übersteigt darüber hinaus nicht die derzeitige Grundwasserneubildung. Sollte sich herausstellen, dass die Förderung in Zukunft die Grundwasserneubildung übersteigt, kann sie aus diesem Grund auch nachträglich angepasst und ggf. sogar aufgehoben werden.

Entnahmeentgelt für die Förderung von Grundwasser

Durch das Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) ist geregelt, dass das Land u.a. auch für das Zutagefördern von Grundwasser ein Entnahmentgelt erhebt. Das Entgelt beträgt in diesem Fall 5 Cent/m3. Es wird vom LANUV NRW erhoben und ist gemäß § 9 WasEG zweckgebunden für:

  1. Die Deckung der durch den Vollzug des Gesetzes entstehenden Verwaltungsaufwands (Personal- und Sachaufwand)
  2. Die Deckung des Aufwands, der aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie resultiert
  3. Aus dem Aufkommen werden Mittel für Aufgaben der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung zur Verfügung gestellt
  4. Das verbleibende Aufkommen steht dem Land zur freien Verfügung

Warum gibt es noch keine Schutzgebiete für Mineralwässer?

Schutzgebiete für Mineralwasser gibt es bislang nicht. Denn die zwingende Herkunft aus einem „unterirdischem und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen“ erübrigt ihre Ausweisung. Dies ist begründet in der Definition von Mineralwasser selbst, da es  "strenge Anforderungen in geologischer, chemischer und mikrobiologischer Hinsicht“ erfüllen muss.
Im Einzelnen muss es z.B. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es stammt aus einem unterirdischen Vorkommen, das vor Verunreinigungen geschützt sein muss.
  • Es ist von Natur aus rein.
  • Es besitzt eine beständige Mineralisation im Rahmen natürlicher Schwankungen.
  • Es enthält keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe.

Mineralwasser darf dementsprechend in seiner natürlichen Beschaffenheit nicht verändert werden. Nur der Zusatz von Kohlensäure ist erlaubt. Eine Ausnahme ist auch der Entzug von Kohlensäure, Eisen und Schwefel. Um seine Qualität zu wahren, wird es am immer am Quellort abgefüllt (Hier also in Essen-Borbeck).

In NRW stammen die Mineralwässer aus unterschiedlichen Tiefen. Es gibt Brunnen, die oberflächennah aus wenigen Zehnermetern Tiefe fördern. Andere fördern das Mineralwasser aus mehr als 200 Meter Tiefe. Die durchschnittliche Brunnentiefe beträgt 120 Meter. Erschließen, Fördern und Erhalten von Mineralwasservorkommen setzt dabei sehr gute Kenntnisse der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten voraus.

Gefährden die zunehmenden Erdwärmebohrungen unser Grundwasser?

In Folge der Energiewende und des Ukrainekrieges gibt es eine steigende Zahl von Bohrungen, die oberflächennahe Erdwärme erschließen. Deshalb besteht die Anforderung unsere Mineralwasser / Grundwasservorkommen in zunehmendem Maße zu schützen.

Es ist darauf zu achten, dass die Erdwärmebohrung

  • Das Mineralwasser nicht verunreinigt, denn dann wäre die oben genannte natürliche Reinheit nicht mehr erfüllt. Eine Aufbereitung ist nicht erlaubt, weil Zusatz und Entzug von Stoffen nicht zulässig sind.
  • die Fördermenge nicht zeitweilig oder dauerhaft herabsetzt.
  • insbesondere darf keine hydraulische Verbindung zwischen Grundwasserstockwerken hergestellt werden!

Bei der wasserrechtlichen Genehmigung von Erdwärmebohrungen bezieht die Untere Wasserbehörde die Stellungnahme des GD NRW (Geologischer Dienst NRW) ein.  Dort wird geprüft, ob aus hydrogeologischer Sicht tieferes Grundwasser gefährdet wird. Die GD NRW gibt Empfehlungen zur Vermeidung schädlicher Einflüsse.

Unsere eingereichte Stellungnahme finden Sie hier.

 

 

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