Im Verfahren zur ehemaligen Polizeischule an der Norbertstraße stehen insbesondere der Flächenschutz, eine zukunftsfähige Stadtentwässerung und die Qualität der planerischen Begründungen im Mittelpunkt der Kritik.
Ehemalige Polizeischule in Essen:
Nachnutzung mit grundsätzlichen Fragen
Das Gelände der ehemaligen Polizeischule an der Norbertstraße soll nach einem quälend langen Diskussionsprozess für eine bauliche Nachnutzung mit Wohn- und Gewerbeflächen aufbereitet werden. Der erste Schritt ist die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans.
Im Rahmen der sogenannten Trägerbeteiligung haben sich BUND und NABU grundsätzlich zustimmend zu dem Vorhaben geäußert. Gleichzeitig kritisieren die Verbände die unzureichende Auseinandersetzung mit drei zentralen Themen: dem Schutz der Fläche, einer zukunftsfähigen Stadtentwässerung und der ausufernden Berichterstattung mit allgemeinen Textbausteinen, die sich in Plan und Begründung nicht erkennbar inhaltlich niederschlagen.
Flächenschutz in der Bauleitplanung:
Grundsätzlich richtig, aber unzureichend
Grundsätzlich begrüßen die Verbände das Bestreben der Stadt Essen, Flächen mit aufgegebenen baulichen Nutzungen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Das gilt auch für das Gelände der ehemaligen Polizeischule. Dabei dürfen jedoch grundsätzliche Fragen der nachhaltigen Flächennutzung nicht außer Acht gelassen werden.
Zum sogenannten „Schutzgut Fläche“ bemängeln die Verbände, dass eine Beschränkung auf die Frage, ob ein Verfahren dem Grundsatz der vorrangigen Innenentwicklung und der Wiedernutzung bereits baulich überformter Flächen folgt, nicht ausreicht.
Die Stadt Essen selbst hat im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße / Wittekindstraße“ darauf hingewiesen, dass die Betrachtung des Schutzguts Fläche mindestens vier Aspekte umfassen sollte:
- Gesetzliche und untergesetzliche Ziele zum flächensparenden Bauen (Vorgaben des BauGB, „30-ha-Ziel“, Netto-Null-Verbrauch, angemessene Verdichtung, flächensparende Erschließung etc.).
- Qualitative Veränderung der Flächennutzung im Plangebiet.
- Auswirkungen auf konkurrierende Flächennutzungen im Plangebiet und seinem direkten Umfeld.
- Entlastungswirkung im Hinblick auf konkurrierende Flächennutzungen auf gesamtstädtischer Ebene vor dem Hintergrund bestehender Bedarfsnachweise.
Flächenverbrauch und Bauleitplanung:
Wird der Status quo dauerhaft fortgeschrieben?
Warum diese Aspekte im vorliegenden Verfahren erneut nicht umfassend berücksichtigt wurden, bleibt offen. Stattdessen wurde der Flächenschutz nach Auffassung der Verbände wieder nur minimal und formalistisch abgearbeitet.
Eine umfassende Betrachtung wäre gerade hier besonders wichtig. Denn die Bedarfsermittlung beschränkt sich sowohl auf regionalplanerischer als auch auf kommunaler Ebene ausdrücklich auf eine reine „Trendfortschreibung“. Der Trend weist jedoch seit Jahrzehnten beständig nach oben: „immer mehr von allem“.
Bereits beschlossene umweltpolitische Ziele wie das 30-ha-Ziel fließen hingegen nicht in die Bedarfsermittlung ein. Abseits von Sonntagsreden geraten sie damit im tatsächlichen Planungsgeschehen weitgehend aus dem Blick.
Mit Spannung erwarten die Verbände daher, wie die auf der eher groben Ebene des Flächennutzungsplans (Maßstab 1:50.000) angekündigten zahlreichen Prüfaufträge im konkreteren Bebauungsplan (Maßstab 1:1.000) tatsächlich bearbeitet werden.
Aus den Ankündigungen leiten die Verbände jedenfalls folgende Erwartung ab:
„Die Erwartung, dass jeder Punkt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung hinsichtlich der Art der Prüfung und den jeweils aspektbezogenen Ergebnissen differenziert dargelegt wird, sich die Begründung also nicht auf allgemeine Aussagen ohne Projektbezug und belastbare Aussagen beschränkt.“
Zukunftsfähige Stadtentwässerung:
Wasser länger an der Oberfläche halten
Grundsätzlichen Charakter haben auch die Ausführungen der Verbände zur Entwässerung des Plangebiets.
BUND und NABU begrüßen, dass für die Entwässerung die Errichtung eines Trennsystems vorgesehen ist. Zugleich bemängeln sie, dass das städtebauliche Konzept keine Maßnahmen erkennen lässt, mit denen das Ziel erreicht werden soll, Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten.
Dabei ist genau dies eine zentrale Anforderung an die Klimafolgenanpassung und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung.
Die Verbände formulieren deshalb erstmals ausdrücklich die Erwartung, dass bei der Entwässerungsplanung ein Perspektivwechsel stattfindet. Dazu ein Auszug aus einem noch nicht veröffentlichten Denkanstoß der BUND-Kreisgruppe Essen:
„Die vorherrschende Denkrichtung ‚Versickerung statt Kanal‘ erscheint nicht mehr zukunftstauglich. Erforderlich erscheint es, von den jeweiligen örtlichen Möglichkeiten zur Versickerung auszugehen und verstärkt in Richtung ‚Versickerung und Kanal‘ zu denken.“
Umweltberichte und Bauleitplanung:
Mehr Text bedeutet nicht mehr Inhalt
Schon lange kritisieren die Verbände die ausufernde Länge von Begründungen und Umweltberichten in der Bauleitplanung. Ursache ist unter anderem die wiederholte Verwendung identischer oder nahezu identischer Textbausteine innerhalb desselben Dokuments.
Besonders deutlich wird das Missverhältnis zwischen umfangreichen Textpassagen mit lediglich allgemeinem umweltpolitischem Inhalt – beispielsweise zu Klima und Nachhaltigkeit – und ihrer tatsächlichen Relevanz für die weitere Begründung. Denn auf die ausführlichen allgemeinen Darstellungen folgen häufig kaum konkrete Bezugnahmen auf das jeweilige Planungsvorhaben
Fazit: Die Länge kann fehlenden Inhalt nicht ersetzen – wenngleich zu konstatieren ist, dass die Rechtsprechung ihren Anteil an dieser Fehlentwicklung hat.
Die vollständige Stellungnahme von BUND und NABU zum Verfahren der ehemaligen Polizeischule an der Norbertstraße steht nachfolgend zum Download bereit: