Die Friedrichstraße (B224) soll als Teil des neuen Innenstadtrings ausgebaut werden. Das ist seit Langem bekannt und an vielen Stellen bereits umgesetzt. Der derzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan soll die Planfeststellung ersetzen.
An der Hafenstraße soll zudem eine sogenannte „Umwelttrasse“ entstehen. Was genau darunter zu verstehen ist, wird allerdings nicht definiert. Sicher ist bislang nur, dass die Stadt eine bis zu knapp 40 Meter breite Verkehrsfläche sichern will.
Mit zwei Stellungnahmen zu Bebauungsplänen für Straßenbauvorhaben hat sich die verbändeübergreifende Arbeitsgruppe von BUND und NABU in den vergangenen Wochen grundsätzlich auseinandergesetzt. Dabei brachten die Naturschutzverbände ihren Ärger über die aus ihrer Sicht abnehmende Qualität der bereitgestellten Planungsunterlagen zum Ausdruck.
Zunächst geht es um den Bebauungsplan für die „Umwelttrasse“ zwischen der Krablerstraße im Süden und dem Sulterkamp im Norden.
Umwelttrasse in Essen:
Positive Ziele, mangelhafte Umsetzung
Positiv beginnt die Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND und NABU zum Bebauungsplan für die „Umwelttrasse“. Sie begrüßen weiterhin die grundsätzliche Absicht, den Umweltverbund durch den Ausbau des Straßenbahnnetzes zu stärken. Entsprechende Planungen unterstützen sie bereits seit den Verfahren zur CityBahn, denn die Straßenbahn ist das bei Weitem leistungsstärkste Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs.
Selbstverständlich begrüßen die Naturschutzverbände auch alle Anstrengungen, das Radwegenetz bedarfsgerecht auszubauen.
Die vorgelegten Planungsunterlagen sind jedoch nach Ansicht der Verbände mehr als mangelhaft. Deshalb lehnen sie den Bebauungsplan in seiner derzeitigen Fassung ab.
Stellungnahme zum Bebauungsplan:
Keine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung
Bereits im April hatten sich die Verbände mit der Planung auseinandergesetzt und eine sechsseitige Stellungnahme eingereicht. Inzwischen liegt die Kommentierung dieser Stellungnahme vor. Eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung ist darin nach Einschätzung der Verbände nicht zu erkennen.
Teilweise wird auf angesprochene Aspekte nicht eingegangen. Andere Einwände werden lediglich mit einer eher abwiegelnden „Kenntnisnahme“ beantwortet oder auf „weitere Planungsschritte“ verschoben.
Die Verbände fordern jedoch, dass ihre Anregungen inhaltlich behandelt werden. Fragen und Forderungen, die der Beseitigung von Unklarheiten dienen, müssen beantwortet und dürfen nicht einfach nur „zur Kenntnis“ genommen werden.
Dieser grundlegenden Anforderung verweigert sich die Verwaltung nach Ansicht der Verbände erneut. Dabei unterstellt sie ihnen nebenbei fehlende Kenntnisse über Verfahrensabläufe, indem sie auf eine „nachgelagerte Entwurfsplanung“ verweist oder belehrend erklärt, dass die bauliche Realisierung „nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens“ sei.
Das wissen die Verbände durchaus selbst.
Unvollständige Planungsunterlagen:
Keine Zeit, keine Lust oder Überforderung?
Die Begründung zum Bebauungsplan trägt das Datum 24.04.2026 und entstand damit nur elf Tage nach Eingang der Stellungnahme der Naturschutzverbände. Eigentlich sollte das genug Zeit für zumindest ansatzweise inhaltliche Antworten sein – zumal es vielfach lediglich darum ging, das Vorhaben und seine Wechselwirkungen zu erläutern.
Gutachten? Fehlanzeige. Lediglich rudimentäre gutachterliche Stellungnahmen liegen vor. Diese datieren aus dem Juli und konnten folglich gar nicht in die Planbegründung einfließen.
Besonders sprachlos macht die Verbände, dass die Verwaltung diese Defizite verschleiert: Erstmals in der Essener Bauleitplanung wird ihnen zufolge eine Begründung für einen Bebauungsplan in der letzten Phase vor der Beschlussfassung vorgelegt, in der die Bearbeitungsstände der zugrunde gelegten „Gutachten“ nicht genannt werden.
Straßenbahntrasse ohne Netzanbindung im Norden und Süden
Bereits im April hatten die Verbände darauf hingewiesen, dass die geplante Straßenbahntrasse über keine Anbindung an das bestehende Netz verfügt.
Im Süden fehlen 550 Meter bis zur letzten Wendeschleife. Im Norden ist bekannt, dass Bottrop keine Straßenbahn will. Eine Fortsetzung in Richtung Altenessen stellt damit konsequenterweise die einzige Möglichkeit für eine neue Straßenbahn dar.
Ein weiterer Schönheitsfehler: Auch die Südumgehung Vogelheim ist bislang lediglich eine seit 40 Jahren bestehende Planidee. Zwar gab es vor sechs Jahren einen erneuten Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, konkrete Vorschläge liegen jedoch weiterhin nicht vor.
Widersprüchliche Verkehrsprognosen und Planvarianten
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die in der Verkehrsprognose rechnerisch angesetzte Straßenbahntrasse gar nicht auf der beschlossenen Trasse verläuft, sondern in die Vogelheimer Straße verschoben wurde.
Verwunderlich ist dagegen, dass nahezu zeitgleich völlig unterschiedliche Planvarianten vorgelegt werden.
Der Bebauungsplan geht davon aus, dass auf Höhe des Stadions eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ausreicht. Unmittelbar nördlich davon soll das Verkehrsaufkommen jedoch derart ansteigen, dass gleich fünf Spuren erforderlich werden.
Genau diese Kreuzungssituation an der Hafenstraße und der Vogelheimer Straße wird in Visualisierungen zum Großprojekt „Freiheit Emscher“ allerdings ohne Rechtsabbieger dargestellt:
Ohne Einbindung in das Straßenbahnnetz ist der Bedarf für die extrem breite, am Stadion bis zu 39 Meter messende Verkehrsfläche nach Ansicht der Verbände nicht belegt. Damit fehlt möglicherweise auch die grundsätzliche Rechtfertigung für die Planung.
Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für ein rechtskonformes Verfahren.
Umweltprüfung zum Bebauungsplan:
Keine Probleme – oder doch ein Totalausfall?
Besonders deutlich zeigt sich die Unvollständigkeit beziehungsweise Vorläufigkeit der vorgelegten Unterlagen in der Zusammenfassung des Umweltberichts.
Dort wird in einem Kapitel erklärt, dass „keine Schwierigkeiten“ bei der Bearbeitung der Umweltprüfung aufgetreten seien. Gleichzeitig wird jedoch bei sechs von neun Schutzgütern auf das „weitere Verfahren“ verwiesen.
Ein solches weiteres Verfahren gibt es aber gar nicht mehr: Die Planung befindet sich bereits in der Offenlage. Mit diesem Verfahrensschritt endet die Beteiligung der Bürgerschaft und der Verbände in der aktuellen Phase.
Die Naturschutzverbände sehen darin einen deutlichen Widerspruch zwischen der Darstellung im Umweltbericht und dem tatsächlichen Bearbeitungsstand der Planung.
Fazit: Dieser Bebauungsplan hätte nicht in die Offenlage gehen dürfen
In ihrer Stellungnahme fassen die Naturschutzverbände ihre Kritik deutlich zusammen:
„Die vorgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan sind in höchstem Maße unvollständig. Es ist inakzeptabel, einen Bebauungsplan in die Offenlagefassung zu bringen, bei dem für sechs von neun Schutzgütern eingestanden werden muss, dass eine Bearbeitung erst in einem gar nicht mehr stattfindenden „weiteren Verfahren“ erfolgt und zentrale Gutachten nicht vorgelegt werden. Plan und Begründung müssen für die Offenlage vollständig sein – was bislang auch immer die Regel in Essen war – anderenfalls bedarf es einer erneuten Offenlage. Angesichts des bereits viele Jahre umfassenden Planungsprozesses ist es unverständlich, dass die Verwaltung ein solches Risiko der Unwirksamkeit des Planes eingeht.
Die Verbände bemängeln insbesondere auch die mangelhafte Darlegung und Rechtfertigung der geplanten Festsetzungen in einem größeren räumlichen Kontext und unter Nennung und inhaltlicher Würdigung anderweitig getroffener Beschlüsse zum Umweltverbund. Der Titel „Umwelttrasse“ stellt sich nach Einschätzung der Verbände bei genauerer Prüfung bedauerlicherweise wieder einmal als eine reine „Worthülse“ dar und die im Umweltbericht auf vielen Seiten wortreich dargelegten „Grundlagen“ finden an nahezu keiner Stelle der Planung einen erkennbaren Niederschlag.“
Die Verbände kritisieren damit nicht nur einzelne fachliche Mängel, sondern die grundlegende Qualität und Vollständigkeit der Planungsunterlagen. Sie sehen insbesondere bei der Umweltprüfung, den fehlenden Gutachten und der Rechtfertigung der geplanten Verkehrsfläche erhebliche Defizite.
Die vollständige Stellungnahme einschließlich einer differenzierten Kommentierung der Fehlstellen im Bebauungsplan und in den vorgelegten Unterlagen sowie einzelne Abbildungen zur Umwelttrasse stehen nachfolgend zum Download bereit:
Abbildungen (PDF):