Wiederherstellung und Erhalt naturnaher Gewässer sind keine freiwillige Aufgabe, sondern seit vielen Jahren gesetzlicher Auftrag. Ein gesetzlicher Auftrag, der seit ebenso vielen Jahren in ganz Deutschland allenfalls mangelhaft umgesetzt wird. Aktuelle Prognosen für NRW gehen davon aus, dass selbst bei dem ohnehin nur geringen Anteil der sogenannten “berichtspflichtigen Gewässer“ bis 2027 nur 11 % den gesetzlich geforderten Zustand erreicht haben werden. Diese Ziele wären aber für alle Gewässer, also auch die Gewässer in kommunaler Zuständigkeit, grundsätzlich bis zum Jahre 2015 zu erreichen gewesen. Ein Ziel von dem wir noch Jahrzehnte entfernt zu sein scheinen.
Nunmehr wird der dritte (und letzte) Bewirtschaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet, zu dem die AG Wasser des BUND Essen - verstärkt durch Axel Pottschmidt vom NABU Ruhr - eine umfassende Stellungnahme erarbeitet hat.
Unter folgenden Überschriften setzen sich die Naturschutzverbände mit dem umfangreichen Planwerk auseinander:
- Es läuft nicht gut!
- Mangelnde Transparenz verspielt Chancen
- Gewässerentwicklung in Essen
- Wer nicht losläuft, darf sich nicht wundern nirgends anzukommen - Anmerkungen zu den berichtspflichtigen Gewässern in Essen
Beispielhaft bearbeitet wurde der Deilbach., der auch auf Essener Stadtgebiet lange Abschnitte außerhalb der Siedlungszusammenhänge hat, die sich für eine Renaturierung anbieten. Für diese verzeichnet der Umsetzungsfahrplan von 2012 (gesetzlich verbindlich) insgesamt 44 Maßnahmen, die erforderlich sind, um die gesetzlich definierten Mindestziele zu erreichen. Die Maßnahmenübersicht der Stadt Essen verzeichnet jedoch für den Deilbach nur noch 5 Maßnahmen(-typen), die zudem räumlich nicht zugeordnet werden können. Viele der im Umsetzungsfahrplan verzeichneten Maßnahmen sind ganz oder in wesentlichen Teilen umsetzbar, ohne das es dazu eines Flächenerwerbs oder aufwendiger Planverfahren bedürfte. Die Kosten der Maßnahmen liegen teilweise im vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Bereich und wären sogar als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme refinanzierbar.
Daraus leiten BUND und NABU folgende sieben Forderungen an Bezirksregierung und Stadt Essen ab:
- „Kein weiter so nach Nirgendwo“ – Daten öffentlich zugänglich und räumlich konkret machen
- Selbstkritisch in die Vergangenheit schauen – damit die Zukunft klarer wird
- Kein neuer – ein erster Fünf-Jahres-Plan!
- Endlich anfangen: Prioritäten setzen!
- Kontinuierliche Berichterstattung: viele sehen mehr (auch mehr Möglichkeiten)
- Synergien erzeugen - Möglichkeiten von Ökokonten nutzen
- „Geht nicht“ geht - „kann ich nicht“ geht gar nicht!
Die vollständige Stellungnahme ist hier abzurufen.