BUND-Kreisgruppe Essen

BUND zum Luftreinhalteplan

28. Juli 2020 | Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltigkeit

Marie-Rose Joos stellt auf Grundlage der BUND-Stellungnahme die wichtigsten Punkte der Stellungnahme und ihrer Aufnahme in den Plan dar

Anhand des nun vorliegenden Luftreinhalteplans (LRP) sollen die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme und ihre Wertung im Luftreinhalteplan (pdf) dargestellt werden.

Unsere dringendste Forderung nach einer konsequenten Verkehrswende, um aus dem geplanten Modal Split ein erreichbares Ziel statt einer Worthülse zu machen, wurde leider nur mit kleinen Puzzlesteinchen – jedes für sich richtig und zu begrüßen, aber in der Summe keinesfalls hinreichend – beantwortet: Wir vergleichen die Situation mit dem Klimawandel und seinen Kipppunkten. So wie die zunächst langsamen Veränderungen des Klimas sich an Kipppunkten dramatisch zuspitzen, gibt es auch Kipppunkte bei positiven Veränderungen: Kleine Puzzlesteinchen, auch in verschiedenen Bereichen oder Sektoren des Verkehrs, bringen keine messbaren Verbesserungen; erst größere Veränderungen auf „breiter Front“ würden eine Abkehr der NutzerInnen vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglich machen. Z.B. muss der Verkehrsverbund (Busse, Bahnen, S- und Regionalbahnen) insgesamt sehr viel zuverlässiger UND GLEICHZEITIG sehr viel günstiger werden. Dazu ist es auch unverzichtbar, seitens der Politik Rahmenbedingungen und Leitlinien zu setzen, die eine VerkehrsWENDE zum Ziel haben und sich nicht auf winzige Verbesserungen beschränken.


Beginnen möchten wir mit unseren Anregungen, die teilweise aufgenommen wurden:

  • Parkraumbewirtschaftung: Unsere Forderung zielte darauf ab, Parktickets nach dem Beispiel von Wien EMPFINDLICH auf z.B. 10-12€ zu verteuern und kostenfreie Plätze für Carsharing-Autos zu schaffen. Parktickets wurden verteuert, aber nicht konsequent genug; Carsharingplätze sind geplant, aber leider ohne Angaben, wie viele geschaffen werden sollen. 2020 soll das Prüfjahr sein, ob die Zahl der Parkplätze reduziert bzw. umgewidmet werden kann – was aber (s.o.) aufgrund falscher Rahmenbedingungen und fehlender Anreize schon das Misslingen in sich trägt.

  • Citylogistik: Wir forderten für die Innenstadt eine Citylogistik nach Hamburger Vorbild. Lastenräder u. E-Fahrzeuge sollen nun für Kurier- u. Paketdienste die Anlieferung in der Innenstadt leisten. Das ist ein guter Ansatz, und dass schon Standflächen für die Lastenräder gefunden wurden, ist sehr positiv; das Hamburger Modell umfasst aber darüber hinaus die Anlieferung von allen Waren zu Supermärkten in der City. Eine Logistik mit kleinen E-LKW wäre natürlich zu begrüßen; dafür sind geeignete Rahmenbestimmungen zu erlassen. Im LRP in Essen sind leider überhaupt keine Rahmenbedingungen vergleichbar mit Hamburg formuliert worden.

  • Autofreie Stadtteile: Bei unserer Forderung nach autofreien Stadtteilen machten wir den Vorschlag, dies für Rüttenscheid zu versuchen, da er den Stadtteil mit der wahrscheinlich besten Anbindung an öffentlichen Nahverkehr in Essen darstellt. Im LRP werden quartiersbezogene Mobilitätskonzepte in Aussicht gestellt, wobei aber offenbar ausschließlich Neubaugebiete gemeint sind. Dies ist ein Paradebeispiel für die eingangs erwähnten Puzzlesteinchen, die zwar gut und richtig sind, zur Verkehrswende aber faktisch nichts beitragen.

  • Mehr Flächen für den Verkehrsverbund zulasten des MIV: Unsere Forderung sollte alle mehrspurigen Fahrbahnen daraufhin überprüfen und überplanen, dass eine der Fahrbahnen für Bus- und Radverkehr umgewidmet werden sollte. Im LRP wird behauptet, dass bereits heute Fahrbahnen umgewidmet würden, ohne sie – außer der Umweltspur im Innenstadtbereich - konkret zu benennen und ohne die Effekte auch nur annähernd zu quantifizieren. Wieder ein Beispiel für ein Puzzlesteinchen, das an der Gesamtsituation nichts ändern wird.

  • Abschließend ist es wichtig festzustellen, dass die im LRP geplanten Maßnahmen zwar eine Einhaltung der Grenzwerte höchstwahrscheinlich erreichen werden, aber nur „gerade so“, um es umgangssprachlich auszudrücken. Da es aber weder für Feinstäube noch für NO2 eine Unbedenklichkeitsschwelle gibt, forderten und fordern wir weiterhin eine Absenkung dieser Schadstoffe deutlich unter die Grenzwerte, um die Gesundheit der Bevölkerung wirksamer zu schützen. Erwartbar zieht sich der LRP auf die in der 39. BImSchV festgelegten Grenzwerte zurück.

  • Mit Schweigen übergangene Probleme sind Ausgestaltungen an Dieselfahrzeugen, die die Emissionsmessungen beeinflussen und die man nur als Tricksereien bezeichnen kann. Das Handbuch der Emissionsfaktoren (HBEFA) wird laufend fortgeschrieben, da – so möchte ich es zugespitzt formulieren - immer neue Tricks erdacht und nach und nach erkannt werden. Wir forderten und fordern weiterhin HBEFA 4.1 statt 3.3 als Grundlage der Berechnung heranzuziehen und die Daten des LRP auf dieser Basis nach der Offenlage neu zu berechnen.
    Darüber hinaus haben einige wenige Testläufe von Dieselfahrzeugen unter geeigneten Messverfahren gezeigt, dass Softwareupdates entweder gar nicht aufgespielt waren oder fragwürdige Ergebnisse erbrachten. Da diese Tests keinerlei statistische Aussagekraft haben, können sie nur als Einzelbeobachtungen gewertet werden. Diese deuten aber darauf hin, dass diese Messungen den kleinen Spitzen von unerkannten Eisbergen vergleichbar sind. Diese „Eisberge“ könnten dadurch entstehen, dass die Messmethoden durch Prüfinstanzen vorgegeben sind, dass diese Methoden aber den TECHNISCHEN MÖGLICHKEITEN der Industrie in keiner Weise angemessen sind. So kann JEDES KLEINSTE SCHLUPFLOCH IM GESETZ für Tricksereien offen gehalten werden.
    Die Politik sollte an der Stelle hinterfragen, wie unabhängig, seriös und engagiert die zuständigen Bundesbehörden arbeiten und wie viel Wahrheit in dem Vorwurf böser Zungen steckt, die behaupten, die Bundesregierung lasse sich von der Industrie am Nasenring führen.

Marie-Rose Joos

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