Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit in aktuellen Debatten um die Sommerburgstraße in Essen geltende Regeln verdreht werden und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr zum gesellschaftlichen Maßstab erklärt wird. Jüngst vermittelte ein Artikel der WAZ den Eindruck, 50 cm Restbreite auf Gehwegen für Radfahrende, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer seien ausreichend.
Rechtliche Vorgaben werden ignoriert, Verstöße werden verharmlost
Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätshilfen sollen sich an parkenden Autos vorbeizwängen – auf einem der meistbefahrenen Straßen Essens der Sommerburgstraße. Was dabei untergeht: Herkömmliche Kinderwagen und Rollstühle haben eine Breite von über 60 cm. E-Rollstühle oft noch mehr. Das ist die Realität. Dass in diesem Zusammenhang über Restbreiten von 50 oder 80 cm diskutiert wird, ist ein Ausdruck zunehmender Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr.
Dennoch werden Verstöße verharmlost: Während Bürger für parkende Fahrräder auf dem Gehweg Verwarnungen kassieren, wird bei Autos die halbe Breite als „ausreichend“ verkauft. Das sind nicht nur doppelte Standards, das ist eine Bankrotterklärung. Den Gipfel der Absurdität hat die Pressesprecherin der Stadt Essen erklommen: „Die Straßenverkehrsordnung sieht außerdem vor, dass Pkw mit einem Überhang bis zu 70 Zentimeter auf den Gehweg ragen dürfen“ [aus: „Diskussion um zugeparkte Gehwege“ in ‚WAZ-Essen‘ vom 8. August 2025]. Die in einem solchen Fall erforderliche Restbreite, deren Bemessung sich an einer sicheren Begegnung von zwei Menschen (oft mit besonderen Bedürfnissen), möglichen Hindernissen oder einer stärkeren Nutzung des Gehwegs orientieren muss, verschweigt sie jedoch.
Fragwürdige Alternativen durch Versiegelung auf dem Kirchplatz
Zwischen den Zeilen liest und hört man eine Milchmädchenrechnung, welche die Stadt Essen mit der Schaffung neuer versiegelter Flächen in der historischen Siedlung ins Spiel bringt: Die Kirchwiese soll zum Parkplatz werden! Der BUND lehnt diese Scheinlösung ab:
- Die Schaffung eines Parkplatzes wäre an dieser Stelle ein weiterer erheblicher Eingriff in das historische Bild der „Gartensiedlung“ Margarethenhöhe, das ohnehin durch die Dominanz des ruhenden Verkehrs arg verändert ist.
- Die Konzeption eines umfassenderen Quartiersparkraum-Managements wird hier zugunsten scheinbar schneller Lösungen unterlaufen.
- Am Giebelplatz, nur wenige Meter vom Kirchplatz entfernt, wird mit Millionenzuschüssen des Bundes Fläche entsiegelt, um Klimaanpassung anzugehen (der BUND sieht die Maßnahme als eher peinlich für die Stadt Essen dazu an anderer Stelle mehr), während gleichzeitig am Kirchplatz Fläche versiegelt wird. Ein Schildbürgerstreich!
- Selbst eine Teilversiegelung des Kirchplatzes schafft keinen vollständigen Ersatz. Es gibt aber auch keine Verpflichtung, illegale Parkplätze durch neue legale zu ersetzen und schon gar nicht diese „vor der Haustür“ zu realisieren. In anderen Stadtvierteln ist auch ein längerer Weg in Kauf zu nehmen.
Irritierende Berichterstattung und Verdrängen von rechtlichen Vorgaben
Eigentlich wäre es Aufgabe des Lokaljournalismus, solche Missstände einzuordnen – stattdessen wird das Problem in der Berichterstattung umgedeutet, bis es keines mehr zu sein scheint. Wer sich öffentlichkeitswirksam für das Parkrecht vor der eigenen Haustür einsetzt, findet das ausdrückliche Verständnis der Presse - bis zu einer Restbreite von 50 cm. Das ‚Guerilla-Parken‘ an der Sommerburgstraße steht letzten Endes exemplarisch für ein veraltetes Denken im Umgang mit Mobilität: Autos als Maßstab, Rad fahrende, Rollatoren oder Kinderwagen schiebende Menschen als lästiges Hindernis. Wie glaubt die Stadt eigentlich, ihr erklärtes Ziel von 75 % Anteil des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Laufen) erreichen zu können, ohne jemandem wehzutun? … ganz zu schweigen von Klimaanpassung und Maßnahmen für mehr Lebensqualität, die ebenfalls öffentlichen Raum benötigen.
Fazit
Der BUND Essen fordert daher von Stadtverwaltung und Öffentlichkeit, sich endlich konsequent an die rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten und Scheinlösungen wie den Parkplatzbau auf dem Kirchplatz nicht zu befördern: Gehwege und Grünflächen sind keine Parkplätze. Fuß- und Radverkehr verdienen nicht nur Rücksicht, sondern Sicherheit und bei einer ernsthaft angestrebten Mobilitätswende zukünftig auch mehr Aufmerksamkeit. Was Gehwege betrifft: 50 cm Restbreite auf Gehwegen sind mitnichten eine individuell-solidarische Lösung, sondern eine egoistisch-gefährliche Zumutung … und bei Duldung außerdem ein klarer Verstoß gegen die kommunale Verkehrssicherheitspflicht.