BUND-Kreisgruppe Essen

Stadt Essen informiert über Baumfällungen – BUND nimmt Stellung

01. April 2020

Wieso wir nicht zu einzelnen Fällungen Stellung nehmen und woran wir Kritik üben …

Baumfällungen rufen bei vielen Menschen starke Emotionen hervor – zu Recht, denn bis ein neu gepflanzter Baum die Ökosystemleistungen des Gefällten übernehmen kann, gehen etliche Jahrzehnte ins Land. Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung inzwischen auf den Fälllisten für jeden Baum die Begründung angibt. Auf die Anfragen vieler BürgerInnen an den BUND, sich gegen die Fällungen auszusprechen bzw. ihre Berechtigung zu überprüfen, können wir nach unseren inzwischen vier Jahrzehnten Erfahrung mit dem Thema nur antworten: Wir haben keine Baumsachverständigen unter uns. Und selbst wenn wir ein Gegengutachten in Auftrag geben, was wir in der Zeitspanne dreimal getan haben, führt es zu nichts. Die Stadt würde sich keinen eigenen Gutachter leisten, wenn sie nicht seinem Urteil folgen wollte. Wenn der Gutachter der Stadt den Baum in die höchste Gefährdungsstufe eingestuft hat, wird die Stadt ihn kurzfristig fällen lassen: Sie wird auf der sicheren Seite sein wollen – schließlich geht es um die Sicherheit von Menschen und die juristische Verantwortung. Wir als KritikerInnen müssen uns dann fragen: Wie würde ich entscheiden, wenn ich juristisch dafür geradestehen müsste?

Tatsächlich werden inzwischen in besonderen Fällen sogar externe Gutachter von der Stadt hinzugezogen. Eine Beobachtung möchten wir jedoch kritisch anmerken: In anderen Kommunen wird oft deutlich weniger rigoros vorgegangen als in Essen! Man lässt dort beschädigte oder geschwächte Bäume stehen, die in Essen längst als Gefahrenbäume beseitigt worden wären.

Und was wir fordern und immer wiederholen: Nachpflanzungen der Stadtbäume sollen in vollem Umfang erfolgen. Wie groß die Lücke zwischen seit ELA entfallenen Stadtbäumen und Nachgepflanzten derzeit ist, haben wir nicht auf den Stamm genau nachgehalten, aber die Zahl ist immer noch sehr erheblich! Selbst wenn wir mit den Nachpflanzungen immer noch keinen vollen Ersatz für die verlorenen Ökosystemleistungen hätten, so wäre doch wenigstens die Grundlage für die Zukunft geschaffen. Daher möchten wir alle Menschen, die über die Baumfällungen bestürzt sind, auffordern, sich mit dieser Forderung an die Stadt und die Öffentlichkeit zu wenden.

 


Fällung von Risikobäumen

Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger um

05.03.2020

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1362389.de.html

Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. Um Gefahren für Menschen und ihr Hab und Gut abzuwehren, werden an städtischen Bäumen regelmäßige Baumkontrollen durchgeführt.

Wurden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.

In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (5.3.) noch 15 Risikobäume der Priorität 2 in fünf Stadtbezirken gefällt werden. Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort, der Fällgrund und Infos zur Nachpflanzung hervorgehen.

Zu den Einstufungen der Risikobäume

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).

Herausgeber:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt

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