BUND-Kreisgruppe Essen

Umstrittene Reitanlage wirft generelle Fragen auf

10. März 2020

Weniger am Artenschutz als an der Frage „warum ist das Landwirtschaft“ sollte sich die Diskussion um eine im Bau befindliche Reitanlage an der Scheebredde im Stadtteil Byfang entzünden.

Die Errichtung einer neuen Reitanlage in Byfang hat den NABU und eine örtliche CDU-Politikerin auf den Plan gerufen. Die Planung der auf der Fläche einer ehemaligen Baumschule errichteten Anlage begann bereits 2010 - allerdings für einen anderen Bauherrn und als Verlagerung einer alten bestehenden Reitanlage an einen wenige Hundert Meter entfernten Standort. Sie wurde dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2011 vorgestellt, kam dann aber nach einem positiven Bauvorbescheid ins Stocken. Das in 2015 wieder aufgenommene Vorhaben soll nun offenbar in 2020 abgeschlossen werden.

Kritik entzündet sich zum einen am massiven Erscheinungsbild, zum anderen daran, dass ein unmittelbar benachbartes Vorkommen des seltenen Steinkauzes nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens war und eine massive Beeinträchtigung durch den Verlust von Nahrungsflächen befürchtet wird. Außerdem stellt sich die Frage, warum es sich bei einer solchen Anlage um Landwirtschaft handelt und nicht offen von Gewerbe gesprochen wird.

Wahrscheinlich ist, dass angesichts der im Umfeld in vergleichsweise großem Umfang vorhandenen Nahrungshabitate und weil sonstige artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (Tötung/Verletzung und Störung mit Auswirkungen auf den Lokale Population (die sich auf eine tendenziell gesamtstädtische Ebene bezieht) generell ausgeschlossen werden können, der UNB eine rechtliche Handhabe zum Versagen der Genehmigung fehlte. Dennoch bleiben Fragen:

  1. Die Landwirtschaftskammer hat das Bauvorhaben als „Landwirtschaft“ bewertet und erst über die damit verbundene sogenannte „Privilegierung“ konnte eine Baugenehmigung für eine Pensionspferdehaltung erteilt werden. Ursprünglich sollte mit der „Pensionspferdehaltung“ darbenden landwirtschaftlichen Betrieben ein Zubrot ermöglicht werden. Doch ist leicht erkennbar, dass der Neubau nicht Landwirtschaft im engeren Sinne ist, sondern gewerblichen Zwecken dient und keinerlei Anbindung an die Nahrungsmittelproduktion hat. Hier wird einem professionellen Reiter die Ausübung seines Berufes ermöglicht und Hobbyreitern ihr Sport. Darauf verweist auch das Ausmaß des als Bewegungsplatz genehmigten Sandreitplatzes mit den Außenabmessungen 35 m x 75 m. Üblich für genehmigungsfähige Bewegungsplätze sind 20 x 40 m.

  2. Wenngleich grundsätzliche artenschutzrechtliche Versagensgründe wohl nicht vorliegen, stellt sich die Frage, ob es mit einer besseren Datenlage zum Vorkommen des Steinkauzes nicht möglich gewesen wäre, konkrete Hilfsmaßnahmen für diese seltene Art zu definieren und in unmittelbarer Umgebung vorzuschreiben. Tatsächlich wurde der naturschutzrechtliche Ausgleich in Velbert realisiert. Die Stadt Essen sollte die Datenverfügbarkeit so verbessern, dass Kenntnisse über Vorkommen bei Bauvorhaben einfach und effizient in Genehmigungsverfahren eingebracht werden können. Hier stellt sich immer auch die Frage an die Naturschutzverbände, inwieweit sie bereit sind, ihre Kenntnisse zur Verfügung zu stellen.

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