Wintereinbruch in Essen: Räumpflicht ja - Streusalz meist verboten

12. Februar 2026

Mit Beginn des neuen Jahres zeigte sich Essen im winterlichen Weiß. Kinder freuten sich über Schnee und Schlittenfahrten, Parks und Straßen wirkten ruhig und entschleunigt. Doch Schnee und Eis haben auch eine Schattenseite...

… Sie erhöhen das Unfallrisiko – insbesondere auf Gehwegen.Deshalb gilt in Essen wie in allen Kommunen eine Räum- und Streupflicht. Verantwortlich sind Eigentümer:innen oder – abhängig von Mietvertrag und Hausordnung – Mieter:innen. Gehwege müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten und in ausreichender Breite schnee- und eisfrei oder zumindest rutschfest gehalten werden.

 

Räum- und Streupflicht in Essen: 
Das sagt die Satzung

Die rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Sie regelt unter anderem:

  • Zuständigkeiten,
  • Räumzeiten,
  • Breite der zu räumenden Gehwege sowie
  • Zulässige Streumittel.

Ergänzend informieren Organisationen wie z.B. aktuell der BUND-Bundesverband sowie wissenschaftsjournalistische Formate (z. B. Quarks) über ökologische und gesundheitliche Folgen des Winterdienstes. Darüber hinaus veranschaulicht 'die Maus', wie kinderleicht die Thematik umzusetzen ist:

Was ist erlaubt – und was ist verboten?

Laut Satzung müssen Gehwege bei Schnee und Glätte grundsätzlich:

  • geräumt und
  • mit abstumpfenden Mitteln (z.  B. Sand, Splitt oder Granulat) gestreut werden.

Streusalz und andere auftauende Mittel - auf Gehwegen in Essen sind sie grundsätzlich verboten!

Dieses Verbot ist vielen Anwohner:innen nicht bekannt oder wird ignoriert. Nach Schneefällen sieht man häufig große Mengen Salz auf Bürgersteigen – nach dem Motto „viel hilft Viel“. Das ist nicht nur unnötig, sondern auch schädlich.

Warum ist Streusalz in Essen verboten?

Die Stadt Essen untersagt den Einsatz von Streusalz aus Umwelt- und Tierschutzgründen:

  • Schäden an Stadtbäumen: Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden, stört das    Nährstoffgleichgewicht und schädigt Wurzeln sowie Bodenorganismen.
  • Belastung von Böden und Gewässern: Salz kann langfristig die Bodenqualität verschlechtern und ins Grundwasser gelangen.
  • Salznebel an Straßen: Besonders entlang stark befahrener Straßen werden Bäume zusätzlich belastet.

Auch Tiere leiden unter Streusalz: Hunde bekommen häufig gereizte oder rissige Pfoten; Ablecken kann Magen-Darm-Probleme verursachen. Ebenso können Katzen betroffen sein. 

Ausnahmen vom Streusalzverbot – 
nur in engen Grenzen

Wie in vielen Städten gibt es klar begrenzte Ausnahmen. Auftauende Mittel dürfen nur verwendet werden:

  • an besonders gefährlichen Stellen (z. B. Treppen, starke Gefälle, Brückenaufgänge) oder
  • bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen), wenn die Verkehrssicherheit mit abstumpfenden Mitteln nicht gewährleistet werden kann.

Wichtig:
Diese Ausnahmen gelten in der Regel nicht an Gehwegen mit angrenzenden Baumbeständen oder Grünflächen. Auf Baumscheiben und bepflanzten Streifen darf kein salzhaltiger Schnee abgelagert werden

Problemfall Winterdienst: 
Wenn Dienstleister Salz einsetzen

Besonders problematisch ist es, wenn beauftragte Räum- und Winterdienste pauschal und großflächig Salz ausbringen – selbst dort, wo Bäume und Grünflächen direkt angrenzen.

Auch wenn Streusalz frei erhältlich ist: Auf Gehwegen ist seine Verwendung in Essen verboten. Ein unsachgemäßer Einsatz widerspricht dem Schutzziel der Satzung und verursacht vermeidbare Umweltschäden.

Was Anwohner:innen jetzt tun sollten

1. Alternativen nutzen: 
Gehwege räumen und bei Glätte Sand, Splitt oder Granulat verwenden – sparsam und bedarfsgerecht.

2. Streusalz konsequent vermeiden
Kein Salz auf baumnahen Gehwegen, Baumscheiben oder Grünstreifen einsetzen oder salzigen Schneematsch dort abladen.

3. Winterdienste klar beauftragen
In Verträgen ausdrücklich festlegen: „Winterdienst ohne Streusalz“ – Ausnahmen nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

4. Verstöße melden
Bei massivem Salzeinsatz (insbesondere im Bereich von Bäumen) die Stadt Essen informieren – idealerweise mit Ort, Datum und Fotos.

5. Tiere schützen
Nach dem Spaziergang Hundepfoten mit lauwarmem Wasser abspülen, ggf. Pfotenbalsam verwenden oder bei empfindlichen Tieren Hundeschuhe nutzen.

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