BUND-Kreisgruppe Essen

Eine der wichtigsten Dienstleistungen, die unsere Gewässer-Ökosysteme für uns erfüllen, ist die Bereitstellung von Trinkwasser. Sauberes Trinkwasser wird aus Flüssen und Talsperren, in Essen insbesondere aus dem Ruhruferfiltrat, aus Seen oder aus dem Grundwasser gewonnen. Dabei gilt: Je besser die Gewässerqualität, desto einfacher ist die Trinkwasseraufbereitung. Denn ein erhöhter Eintrag von Nährstoffen, wie Nitrat, Schwermetallen, wie Quecksilber oder anderen Schadstoffen, wie Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel, können nicht nur negative Auswirkungen auf die Gewässerorganismen sondern auch auf die menschliche Gesundheit haben. So sind mit der Zeit immer kompliziertere Reinigungsmethoden notwendig, die mit hohem Energie- und Kostenaufwand einhergehen. Kontrovers diskutiert wird aktuell die Einführung von weiteren Reinigungsstufen in Kläranlagen, die sogenannte 4. Reinigungsstufe, um Mikroschadstoffe aus dem Abwasser zu entfernen (vgl. Empfehlung der BUND-Wasserkommission vom 12.10.2017).

Wir wollen, dass unser Trinkwasser sauber und bezahlbar bleibt

Wir wollen, dass unser Trinkwasser sicher und so rein wie technisch möglich ist. Die Trinkwassergewinnung und Verteilung als Allgemeingut und notwendige Lebensgrundlage soll zwingend in öffentlicher Hand bleiben und nicht weiter (teil-)privatisiert werden. Dabei soll Wasser zudem bezahlbar bleiben, indem Verursacher von besonderen Gewässerbelastungen für die Reinhaltung selbst Sorge tragen und/oder dafür bezahlen müssen (Verursacherprinzip). Die Mehrkosten dürfen nicht auf uns Essener Bürger*innen abgewälzt werden.

Weiterhin gehören dazu die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit. Denn auch wir Bürger*innen tragen einen Anteil der Gewässerbelastung und können durch kleine Veränderungen im Alltag diese bereits entscheidend reduzieren. Informieren Sie sich zum Beispiel über die sachgemäße Anwendung, Dosierung, Lagerung und Entsorgung von Chemikalien, wie Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke oder Pflanzenschutzmittel und Dünger. Besonders wichtig sind dabei auch die Anwendung und Entsorgung von Arzneimitteln. Lesen Sie dazu beispielsweise die Infos der Essener Kampagne „Essen macht´s klar“.

Gefahren für Trink- und Badegewässer

Besonders bedenklich für Trink- und Badegewässer sind gesundheitsschädliche Keime, insbesondere Antibiotika-resistente Keime, die zum Teil bereits gegen sogenannte Reserve-Antibiotika Resistenzen zeigen. Eine NDR-Reportage und darauf folgende Berichterstattungen zu multiresistenten Keimen in Oberflächengewässern (vgl. Panorama – Tageschau vom 6.2.2018; W-Wie-Wissen vom 03.08.2019).

brachten dieses Thema im Herbst 2017 und 2018 an die Öffentlichkeit und auch auf die politische Agenda. Der NRW-Landtag debattierte auf Antrag der Grünen / Bündnis 90 zum Thema „Multiresistente Keime in nordrhein-westfälischen Gewässern bekämpfen“ (Nachlesbar hier: Drucksache 17/2147 und die Antwort der Landesregierung).

Untersuchungen im Auftrag des WDR Studio Essen wiesen daraufhin 2018 resistente Keime in der Ruhr und einem Ruhrnebengewässer nach (Lokalzeit Ruhr am 18.05.2018). Auch in Untersuchungen des BUND NRW wurden unterschiedliche mikrobakterielle Belastungen und antibiotika-resistente Keime nachgewiesen (vgl. BUND NRW).

Da das Trinkwasser eins der am stärksten kontrollierten Lebensmittel überhaupt ist, besteht unter Anwendung aktueller Reinigungstechniken voraussichtlich keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Badegewässer als natürliche Oberflächengewässer, in denen nicht nur Pflanzen und Tiere sondern auch Mikroorganismen leben, können dagegen gesundheitliche Probleme auslösen. Dies ist der Fall wenn, bereits unabhängig von antibiotikaresistenten Keimen, Krankheitserreger in erhöhten Konzentrationen vorkommen, die z.B. Durchfallerkrankungen auslösen können. Das Gesundheitsrisiko ist für gesunde Personen dabei meist gering. Die Gewässerqualität der Badegewässer wird in Deutschland regelmäßig überwacht und bei bedenklicher Badegewässerqualität wird von den kontrollierenden Behörden vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen (vgl. Stadt Essen).

In Hinblick auf das vermehrte Auftreten Antibiotika-resistenter Keime in Krankenhäusern aber auch in der Umwelt muss jedoch der Grundsatz gelten, dass Antibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn sie zwingend notwendig sind. Dies ist im Einzelfall von den Ärzten gewissenhaft zu entscheiden. Aber auch jeder Einzelne muss auf eine gewissenhafte, der Verschreibung und den Beipackzetteln entsprechende Anwendung und Entsorgung achten. In der Tiermedizin sollten Antibiotika nur unter zwingenden Umständen eingesetzt werden und nicht-artgerechte Haltungsbedingungen, die Infektionen fördern, auch aus diesem Grund zwingend abgeschafft werden.

Ein Lichtblick:
In offiziellen Untersuchungen verschiedener Badegewässer in NRW wurden nur in Einzelfällen resistente Keime gefunden (Pressemitteilung MULNV NRW 22. März 2019). Weitere Untersuchungen und das bundesweite Forschungsvorhaben „HyReKA“ sollen nun weitere Erkenntnisse über die Gefahr multiresistenter Keime in Deutschland liefern.

Und auch eine Ansteckung mit dem aktuellen Coronavirus SARS-CoV-2 ist sowohl über das Trinkwasser als auch über Badegewässer nach aktuellem Kenntnisstand sehr unwahrscheinlich (vgl. Pressemitteilungen des Umweltbundesamtes hier und hier).