Bis zum 24.02. konnten sich BürgerInnen und interessierte Verbände in der sogenannten „Offenlage“ zur „kommunalen Wärmeplanung“ zu Wort melden. Die verbändeübergreifende AG „Stellung nehmen“, in der Mitglieder von BUND und NABU aktiv sind, hat sich umfassend mit dem Bericht der Stadt auseinandergesetzt.
Keine Pflichten – keine Ansprüche
Die Beschreibung der im Kommunalen Wärmeplan (KWP) enthaltenen Ziele klingt gut: „Das Zielszenario der Stadt Essen beschreibt einen realistischen und mit großen Anstrengungen auch realisierbaren Transformationspfad der Stadt hin zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung.“ (Stadt Essen). Der genaue Blick hingegen lässt eine Vielzahl an Schwächen erkennen. Herausstechend aber wieder einmal: das Übermaß an Worthülsen und die komplett fehlende Verbindlichkeit – und das nicht nur in den Bereichen, in denen die Gesetzeslage keine Verbindlichkeit erlaubt, sondern insbesondere dort, wo die Stadt Handlungsspielräume hätte.
Und so fasst das zentrale Fazit des KWP das Ergebnis ungewollt viel besser zusammen: „Aus der Wärmeplanung ergeben sich weder Pflichten zur Errichtung der dargestellten Versorgungsinfrastruktur, Ansprüche auf einen Anschluss an die dargestellte Wärmeinfrastruktur noch Pflichten zur Nutzung der ausgewiesenen Infrastruktur.“
Schnee von gestern?
Durchaus denkbar erscheint derzeit aber, dass die Berechnungen zur kommunalen Wärmeplanung nach der Entscheidung der Bundesregierung zur Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes schon überholt sind, bevor der KWP beschlossen werden kann. Die 65-Prozent-Regel nämlich, die den Berechnungen im KWP zugrunde liegt, soll es künftig nicht mehr geben. Und ergänzend legt die Bundeswirtschaftsministerin auch noch Hand an die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen.
Die grüner „Ideologie“ unverdächtige Tagezeitung Handelsblatt kommentiert am 27.02.2026 die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung daher zutreffend:
„Katherina Reiches Bekenntnis zu den Klimazielen ist lächerlich“
„Die Diskrepanz zwischen dem, was die Bundesregierung verspricht, und dem, was sie tut, wird gerade unerträglich.“
Catiana Krapp, Handelsblatt, 27.02.2026
Informationsportal der Stadt Essen
Die aus ihrer Sicht wesentlichen Informationen zur kommunalen Wärmeplanung – und vieles mehr – stellt die Stadt gut aufbereitet auf ihrer Website bereit.
Eine Überschrift in der städtischen Darstellung: „Was ist die 65-Prozent-Regel und ab wann gilt sie in Essen?“ Nach Kanzler Merz und Wirtschaftsministerin Reiche kann die Antwort nur lauten: niemals.
Grundannahmen der kommunalen Wärmeplanung nicht offengelegt
Dennoch hat es die von BUND und NABU erstellte 20-seitige Stellungnahme zur Kommunalen Wärmeplanung in sich. In einer von der Struktur und Methodik durchaus begrüßenswerten Vorlage der Verwaltung finden sich nach Einschätzung der AG eine Vielzahl an fachlichen Schwächen, nicht offengelegte Grundannahmen und eine das ganze Werk durchziehende Unverbindlichkeit: Also das, was auch aus dem sogenannten Klimafolgenanpassungskonzept und in Zusammenhang mit der Bewerbung zur „Grünen Hauptstadt Europas“ schon bekannt ist.
Besonders skurril muten dabei zwei Details an:
- Im KWP wird von einem „Bauamt“ gesprochen, das verschiedene Aufgaben übernehmen soll, ein solches gibt es in Essen seit vielen Jahren nicht mehr. Wird etwa der erwarteten Aufspaltung des heutigen Amtes für Stadtplanung und Bauordnung hier schon vorgegriffen oder fehlte die Zeit zur redaktionellen Durchsicht?
- An anderen Stellen wird von „einem zentralen Abwasserverband“ gesprochen, gemeint ist die Emschergenossenschaft. Der Ruhrverband, immerhin mit vier Kläranlagen und etlichen großen Abwassersammlern in Essen vertreten, scheint wohl vergessen.
Zusammenfassung aus unserer Stellungnahme
Nachfolgend dokumentieren wir die Zusammenfassung der Gesamtstellungnahme:
Der Kommunale Wärmeplan (KWP) Essen bildet eine wichtige Grundlage für die Wärmewende in der Stadt und zeigt die großen Potenziale einer elektrifizierten und netzgebundenen Wärmeversorgung.
Der Rat der Stadt Essen hat bereits eine Vielzahl an Beschlüssen zur Wärmewende im Rahmen anderer Konzepte gefasst, die aber nur in begrenztem Umfang in den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung eingeflossen sind. Hinsichtlich des Zieljahres für die CO2-Neutralität enthält der Bericht sogar widersprüchliche Angaben, die zu einer Revision bestehender Beschlüsse führen könnten.
Letztlich wird im KWP nach Wahrnehmung von BUND und NABU wenig mehr als das abgearbeitet, was das Gesetz als Mindestanforderung formuliert. Eine Leistung, die unseres Erachtens der ehemaligen „Grünen Hauptstadt Europas“ , deren Oberbürgermeister sogar in den Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung berufen wurde nicht angemessen ist.
Im Einzelnen:
- Wir begrüßen, dass die Stadt mit der Fertigstellung des Entwurfes zum Kommunalen Wärmeplan (KWP) eine grundsätzlich ambitionierte Richtung für die zukünftige dekarbonisierte Wärmeversorgung in Essen vorgibt.
- Wir erkennen die methodischen Probleme an, die mit der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans angesichts der vielfältigen Unsicherheiten auf der Seite der Wärmequellen wie auch auf der Seite der Abnehmer verbunden sind – und dass diese in einem stark auf die Erhaltung des Status-Quo gerichteten gesellschaftspolitischen Umfeld Wirkung entfalten sollen.
- Dennoch bleibt zu kritisieren, dass die Annahmen und Kalkulationsmethoden für die Planung überwiegend nicht offengelegt werden. Damit ist nicht nachvollziehbar, ob die Annahmen realistisch sind. Aufgrund dessen können weder die Beteiligten in der aktuellen Offenlegung noch der Rat beurteilen, ob die Planung realistisch ist. Beispielhaft bei der Abwasserwärme fallen gravierende Defizite in der Datenaufbereitung auf (der Ruhrverband als einer der wesentlichen Betreiber von großen Kanälen ist nicht berücksichtigt, was sich auf die Bewertung der quartiersbezogenen Potenziale auswirken dürfte).
- Der Verzicht auf die Darstellung verschiedenerSzenarien lässt weder nachvollziehbar werden, ob es sich tatsächlich um eine ambitionierte Zielsetzung handelt, noch lassen sich Bereiche identifizieren, in denen nachgesteuert werden kann, falls es in anderen zu Problemen bei der Umsetzung kommt.
- Wir bemängeln, dass die vom Wärmeplanungsgesetz geforderte „Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen“ im vorliegenden Fall keinen ausreichenden Konkretisierungsgrad aufweist, um beschlussfähig zu sein bzw. eine Zielerreichung zu gewährleisten, soweit diese in der Macht der Stadt Essen liegt. Den derzeit hohen Anteil fossiler Energie an der Wärmeversorgung der Stadt Essen, verbunden mit dem im Schnitt alten Gebäudebestand und geringen Sanierungsraten, stellt eine immense Herausforderung bei der Wärmewende dar. Um die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen zu schaffen, ist bei den Maßnahmen eine Überprüfbarkeit des Fortschritts durch zusätzliche Meilensteine (ca. Zweijahresabstand) mit messbaren Zwischenzielen erforderlich. Daher ist nicht verständlich, warum kein differenziertes Controllingkonzept vorgeschlagen wird.
- Die Umsetzung des Fern- (und Nah-)Wärmeangebots liegt bei den zuständigen Unternehmen Stadtwerke Essen und Iqony Fernwärme. Mit diesen müssten konkrete Vereinbarungen zu einer verbindlichen Umsetzungsplanung getroffen werden.
- Wir sehen Fragen zur Realisierbarkeit der neuen Wärmeleitungen (insgesamt 424 km neue Leitungen im Fernwärmenetz) unbeantwortet. Die Leitungen sollen überwiegend in den am dichtesten besiedelten Flächen des Stadtgebiets und zeitgleich mit anderen Flächenansprüchen realisiert werden. Zu den anderen absehbaren Ansprüchen gehören insbesondere Neubau/Sanierung von siedlungswasserwirtschaftlichen Anlagen (über 1 Mrd. € in 10 Jahren), Neubau/Sanierung zahlreicher maroder Brücken und die Anpassungen des Straßenraumes in Hinblick auf die Klimaanpassung. Diesbezüglich bedarf es eines frühzeitigen Aufbaus der notwendigen Planungsstrukturen.
- Wir merken kritisch an, dass das Zieljahr 2045 der kommunalen Wärmeplanung nicht mit dem vom Rat beschlossenen Klimaneutralitätsziel 2035/40 übereinstimmt, dieser Aspekt aber im KWP nicht transparent dargelegt wird. De facto stellt der KWP somit eine „heimliche“ Rücknahme eines geltenden und mit breiter Mehrheit gefassten Ratsbeschlusses dar.
- Bei den zu den zahlreichen Teilgebieten noch erforderlichen Machbarkeitsstudien fehlen Angaben zum Inhalt und ein Zieldatum für den Abschluss der Prüfung. Wir erkennen die Planungsunsicherheiten an, dennoch sind solche Aussagen für Planungen erforderlich und auch üblich. Unsicherheit und Planungsrisiken müssen benannt werden, um bewertet werden zu können. Studienergebnisse müssen für die Planung der Bürger umgehend nach Vorliegen auch offengelegt werden (also auch in ein adressscharfes Kartenmaterial eingearbeitet werden).
- Für die Dekarbonisierung der Fernwärme fehlt ein belastbarer Zeit- und Maßnahmenplan. Derzeit stammt ein großer Teil der Wärme aus fossilen Quellen. Ohne eine klare Benennung des Dekarbonisierungspfades durch die Anbieter der Nah- und Fernwärme bleibt der KWP diesbezüglich nicht prüfbar.
- Für die Zukunft des Gasverteilnetzes fehlen im KWP jegliche Angaben über den angekündigten Rückbau. Diese sind aber entscheidend dafür, dass sich die betroffenen Bürger:innen und Eigentümer:innen vorbereiten können. Dabei ist zumindest in grundsätzlicher Form auch die Frage zu beantworten, wie beim absehbaren Rückgang des Bedarfes (es gibt Versorger, die einen Rückgang von 70 % annehmen) die Deckung der Infrastrukturkosten für die verbleibenden Abnehmer erfolgen kann.
- Wir sehen die Bestrebungen, ein Wasserstoffnetz als Teil der Wärmeversorgung in Teilen des Stadtgebietes zu etablieren, angesichts der sehr geringen Reife dieses Energieträgers kritisch. Erst in den letzten Tagen hat eine entsprechende Studie des BDEW die Zweifel nochmals untermauert. Wasserstoff als „Champagner der Energieträger“ erscheint derzeit für eine Versorgung in der Breite nicht geeignet.
- Wir vermissen die Aufnahme eines klaren Fahrplans für städtische Gebäude und Gebäudebestände kommunaler Wohnungsunternehmen. Diese sollten priorisiert werden und die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen. Dabei ist auf die bestehenden Beschlusslage zum SECAP Bezug zu nehmen.
- Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, die Wärmewende sozialverträglich zu gestalten und bürger:innennah zu kommunizieren. Ein Fokus auf besondere Unterstützung finanzschwacher Anspruchsgruppen sollte in den Plan aufgenommen werden. Mit einer „aufsuchenden Beratung“ auf Quartiersebene sollte unverzüglich begonnen werden. Dazu wie auch für die sonstigen Koordinationsaufgaben einer erfolgreichen Wärmewende sind die personellen Ressourcen aufzustocken.
- Das Offenlegungs- und Beteiligungsverfahren wird aufgrund der geringen zeitlichen Fristen, insbesondere zwischen Einreichung der Kommentare und der Erstellung der Beratungsvorlage, nicht der Bedeutung des Themas gerecht.
- Damit der Plan seine Wirkung entfalten kann, sind aus unserer Sicht folgende Präzisierungen von wesentlicher Bedeutung:
- Verbindliche Pfade für dezentrale Nahwärmenetze mit klaren Prüf- und Entscheidungszeitpunkten in geeigneten Quartieren.
- Systematische und verbindliche Integration von Abwasserwärme in die Transformationspläne der Wärmenetze und Nahwärmeprojekte.
- Ein dauerhaft gepflegter, adressscharfer Online‑Zugang zu den Planungsinformationen mit verbindlichem Starttermin, der rechtlich und organisatorisch fest im Maßnahmen- und Monitoringkonzept verankert ist.
- Erarbeitung eines Ziel- und Maßnahmenkonzeptes unter Beachtung der sog. SMART-Kriterien mit Benennung von Zuständigkeiten und Kosten.
- Budgetierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des KWP. Dazu zählen ausdrücklich auch die kommunalen Beteiligungen an Studien.