BUND-Kreisgruppe Essen

Pro und Contra liegen dicht beieinander – Sichtweisen zum Ankauf eines Steinbruches in Werden

29. März 2022 | Lebensräume, Naturschutz

Die Stadt beabsichtigt, einen ehemaligen Steinbruch an der Laupendahler Landstraße zu erwerben und zum Naturschutzgebiet zu erklären. Erwerb und Schutzausweisung sollen insbesondere dem Schutz des dort ansässigen Uhu-Pärchens dienen. Aber ist der Ankauf wirklich ein reiner Erfolg für den Naturschutz?

Die Stadt beabsichtigt, einen ehemaligen Steinbruch an der Laupendahler Landstraße zu erwerben. Der Ruhrverband will das ihm gehörende Grundstück bereits seit Längerem verkaufen: Interessiert war der Deutsche Alpenverein, der seinen Mitgliedern dort das Felsklettern ermöglichen wollte.

Doch ein Uhu-Pärchen hat sich das Gelände als Nistplatz erobert und zieht dort seit Jahren seine Jungen groß. Angesichts der geringen Flächengröße des Steinbruches erscheint ein Miteinander von Uhu und Klettersport, wie an manch anderem ehemaligen Steinbruch praktiziert, in Werden nicht möglich. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hatte sich bereits 2021 kritisch zum Vorhaben des Alpenvereins geäußert.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat nunmehr beschlossen, den Steinbruch von der Stadt ankaufen zu lassen. Der NABU Ruhr und die Grünen haben sich bereits positiv geäußert. Auch beim BUND Essen gibt es sehr positive Stimmen, denn die größte heimische Eulenart ist selten und sehr störungsempfindlich. Brutplätze gibt es für den Uhu daher nicht in großer Anzahl, auch wenn der Art in den letzten Jahren eine erfreuliche Ausbreitung gelungen ist.

Der Ruhrverband möchte Flächen, die er nicht mehr betriebsbedingt nutzt, möglichst auch nicht unterhalten und sichern – eine betriebswirtschaftlich rationale Vorgehensweise. Daher hat der Verband den Verkauf der Fläche bereits 2019 eingeleitet, wie ein Sprecher des Ruhrverbandes gegenüber der Funke-Medien-Gruppe (NRZ/WAZ) erläuterte.

Unbestritten ist, dass es als ein großer Erfolg des Essener Naturschutzes gelten kann, die Nutzung des Steinbruches als Kletterareal verhindert zu haben. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine solche Nutzung mit den artenschutzrechtlichen Regelungen aber ohnehin fast ganzjährig nicht vereinbar, also illegal und nicht genehmigungsfähig gewesen. Somit stellt sich die Frage, ob der Ankauf wirklich eine zukunftsweisende Lösung ist, wie bislang scheinbar unbestritten angenommen. Wenn es so eindeutig war, dass Klettern verboten bleiben würde, wird die Stadt dann besser für den Uhu sorgen als es der Ruhrverband ohnehin hätte tun müssen?  Dieser ist immerhin ein öffentlicher Zweckverband, in dessen 15-köpfigem Verbandsrat auch Oberbürgermeister Thomas Kufen Mitglied ist - Können künftig auch andere Eigentümer*innen ökologisch wertvoller, sprich nicht wirtschaftlich verwertbarer und Kosten verursachender, Grundstücke, künftig die eigene Kasse über den städtischen Haushalt entlasten, wenn der öffentliche Aufschrei nur groß genug ist? Oder fallen dem beruflichen und ehrenamtlichen Naturschutz vielleicht Möglichkeiten ein, die ohnehin begrenzten Finanzmittel für den Naturschutz besser einzusetzen?

Völlig unstrittig ist hingegen bei allen BUND-Mitgliedern, dass der Steinbruch dem Naturschutz erhalten bleiben muss und neben den Uhus schließen sich dabei auch Geburtshelferkröte, Fledermäuse und weitere Artengruppen an. „Die Kletterer bitten wir dringend, das Kletterverbot im Steinbruch zu respektieren und andere Orte für ihren Sport zu suchen. Und auch die Tierfotografen mögen ihren Wunsch nach schönen Bildern zurückstellen“, sagt daher Marie-Rose Joos im Namen der AG Artenschutz des BUND Essen.

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