BUND-Kreisgruppe Essen

Allgemeine Information zum Genehmigungsverfahren

 (Martin Kaiser)

Errichtung und Bau einer Abfallverbrennungsanlage bedürfen eines förmlichen Genehmigungsverfahrens. In der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz ist geregelt,  ob die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt (wie Essen) oder die Obere Immissionsschutzbehörde bei der zuständigen Bezirksregierung (z.B. Düsseldorf) das Genehmigungsverfahren durchführt. Entsprechend werden die Informationen zum Genehmigungsverfahren entweder über die Amtlichen Bekanntmachungen / Amtsblätter beim Kreis / bei der kreisfreien Stadt oder bei der Bezirksregierung veröffentlicht, Entsprechendes gilt auch für die Internetveröffentlichungen.

Das immissionsschutzrechtliche Verfahren ist ein förmliches Verfahren, bei dem die Genehmigungsbehörde eine sogenannte gebundene Entscheidung zu erteilen hat, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, dass alle rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden – im Gegensatz z.B. bei einer Straßenbaumaßnahme, bei der die Behörde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens abzuwägen hat zwischen den Interessen des Antragstellers und den öffentlichen Interessen, zu denen auch der Umweltschutz zählt.

Diskussionen z.B. über Alternativen zur Abfallbeseitigung sind im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht zielführend, sie gehören vielmehr in die politischen Gremien der Standortgemeinde, die als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird und dabei stets die Interessen ihrer Bürger*innen zu vertreten hat. Sie hat nach § 36 BauGB während des Verfahrens zu überprüfen, ob das Vorhaben mit den Plänen und Zielen ihrer gemeindlichen Entwicklung zu vereinbaren ist. Es sollte von den Anwohnern darauf hingewirkt werden, dass diese Entscheidung öffentlich im Rat getroffen wird und nicht durch die Verwaltung hinter verschlossenen Türen. Beteuerungen wie „wir werden ja nicht beteiligt, das ist allein Angelegenheit der Genehmigungsbehörde“ sähen Misstrauen und sind als unwahr darzustellen, sie widersprechen dem rechtlich gebotenen Prozedere.

Eine Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu führen ist sehr teuer und sehr langwierig: Bei Privatklagen muss die eigene Betroffenheit auf Grund der Standortnähe gutachterlich ermittelt werden, Umweltverbände können hingegen als „Anwälte der Natur“ weitergehende Verstöße beklagen. Sie würden allerdings, wenn sie, wie oftmals gewünscht, als „Dienstleister  von Betroffenen oder Bürgerinitiativen“ aufträten, gegen ihre satzungsgemäßen Ziele verstoßen und u.U. ihre Gemeinnützigkeit gefährden.

Es ist also unabdingbar, bereits im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens zu einer strittigen Anlage so früh wie möglich durch Pressemitteilungen und Internetveröffentlichungen über das Genehmigungsverfahren zu informieren und Bürgerinnen und Bürger Hilfestellung beim Formulieren einer persönlichen Einwendung anzubieten oder vorformulierte Sammeleinwendungen zum Ausdrucken auf die Internetseite zu stellen.

Die BUND-Kreisgruppe wird sich ebenfalls durch eine Einwendung am Verfahren beteiligen

Sie sieht sich dem Widerstand gegen die geplante Müllverbrennung im Essener Stadthafen aus Umweltschutzgründen verpflichtet und bietet allen Interessierten Hilfestellung über ihre Internetseite an.

martin.kaiser(at)bund-essen.de