BUND-Kreisgruppe Essen

Eingriffsregelung, Artenschutz und Bodenschutz

Zweite Veranstaltung

am 29.06.2019, Beginn 10 Uhr, Ende ca. 16:30 Uhr

im NABU Natur- und Jugendzentrum Vossgätters Mühle, Möllhoven 62, 45355 Essen

Der Tagesablauf ging den Teilnehmern per Mail zu. (hier als pdf)

Die Meldung auf dieser Webseite gibt es hier zu lesen.

Eingriffsregelung, Artenschutz, Bodenschutz

A. Eingriffsregelung

"Eingriffe" in Natur und Landschaft sind solche Vorhaben, durch die der Naturhaushalt und/oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können. Dazu zählen Bauvorhaben genauso wie zum Beispiel Abgrabungen und Aufschüttungen. Um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sicherzustellen, müssen Eingriffe soweit wie möglich vermieden, in ihrem Umfang vermindert und - soweit das nicht möglich ist - ausgeglichen oder ersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist die im Bundesnaturschutzgesetz näher definierte "Eingriffsregelung". Eine kurze Einführung in die Inhalte bietet die Webseite des LANUV.

Wir werden uns auf der Veranstaltung damit beschäftigen, was ein Eingriff ist, wann die Eingriffsregelung greift … und wann nicht (Natur-auf-Zeit-Regelung, baulicher Innenbereich, geltendes Planungsrecht), wir werden die fachliche Abfolge von Vermeidung, Minderung sowie Ausgleich und Ersatz thematisieren und eine sogenannte “Eingriffs-Bilanz“ erstellen. Als Sonderfälle sollen Regelungen für Wald und Gewässer, für den Emscherumbau … und für das Umweltmedium Boden zur Sprache kommen.

Für den Naturschutz von besonderer Bedeutung ist die Auswahl der Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen: sollen sie gleichartig oder nur gleichwertig sein, eingriffsnah oder dort wo der größte Nutzen für den Naturhaushalt erzielt werden kann? Ist es sinnvoll, wenn der Abriss von städtischen Gebäuden aus dem Ersatzgeld bezahlt wird? Wie werden Kompensationsmaßnahmen rechtlich gesichert?

Am Nachmittag wird es anhand eines älteren B-Planes konkret werden. Hätten wir diesem zugestimmt? Was wären unsere Forderungen gewesen? Das Organisationsteam erwartet eine muntere Diskussion.

B. Artenschutz

Der Artenschutz wird durch zahlreiche nationale und internationale Gesetze und Verordnungen, Richtlinien und Abkommen geregelt, die in Eingriffsverfahren, aber zum Beispiel auch beim Abriss von Gebäuden, bei Rodungen, bei der Waldarbeit, letztlich in jedem Garten beachtet werden müssen. Der schon sprichwörtliche „Feldhamster“ wurde als Wahlkampfschlager zum angeblichen Genehmigungshemmnis. Der Artenschutz ist seit den Hinweisen auf den massiven Rückgang von Insekten wieder in aller Munde, er ist oftmals hochemotional besetzt … und wird nicht selten zum Instrument „des bösen Nachbarn“.

Beim Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren geht es immer darum, das Eintreten sogenannter „Verbotstatbestände“ (Tötung/Verletzung, Störung, Entnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu verhindern, nicht hingegen um die möglichst umfassende Kartierung des Bestandes.

Wir werden uns damit beschäftigen, was „Verbotstatbestände“ sind, wie das dreistufiges NRW-Verfahren abläuft und welche Bearbeitungstiefe für welches Verfahren erforderlich ist,  was „planungsrelevante Arten“ sind und wie wir im Einzelfall auch das „große Ganze“ erkennen und Gelegenheiten zum Artenschutz nutzen können. Vorgestellt werden auch die einschlägigen Informationssysteme zum Artenschutz und deren Grenzen.

Auch zu diesem Thema bietet die Website des Landesbüros der Naturschutzverbände einige Basisinformationen. Schauen Sie rein!

Nach der Theorie die Praxis

Nachdem wir uns mit einer Exkursion zu einer großen Kanalbaustelle auch die Belange des praktischen Bodenschutzes verdeutlicht und beim Mittagessen gestärkt haben, werden die in der ersten Veranstaltung und am Vormittag gewonnenen Erkenntnisse beispielhaft an einem älteren Bebauungsplan angewandt. Wir werden sehen, dass auch ein vergleichsweise kleines Baugebiet auf dem Acker Anlass zu einer vom speziellen ins allgemeine reichenden Diskussionen geben kann und das Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen der verbandlichen Arbeit schärfen.

Der Umstand, dass Essen „wieder baut“ (Schulen, Kitas etc.) wird sicherlich Anlass sein, sich diesem Thema schon einmal „proaktiv“ zuzuwenden.

Fortbildungsreihe "Stellung nehmen"

Ziele

Orgateam und Referenten

Module und Downloads:

(die Modulseiten werden nach und nach online gestellt)